Schwimm­unterricht

Liebe Eltern. Bitte lesen.

Ihr Kind ist 6 Jahre alt und Sie beabsichtigen, dass Ihr Kind bei uns schwimmen lernt, hierzu ein paar Hinweise. Wir gehen davon aus, dass Ihr Kind gesund ist und aus medizinischer Sicht schwimmen und tauchen darf. Sprechen Sie mit uns über vorhandene Schädigungen oder Probleme Ihres Kindes, da z.B. Gehörgangs Erkrankungen zu folgenschweren Komplikationen führen können. Nur mit diesen Informationen können wir uns auf Ihr Kind einstellen und so einen optimalen Schwimmunterricht gestalten.

Die Kursgebühren betragen 50,- €, die am 1. Tag beim Schwimmlehrer zu entrichten sind. Hinzu kommt der Eintritt für den Schwimmschüler, der an Kasse zu bezahlen ist. Die Begleitperson erhält kostenlosen Eintritt, der aber nicht zum Schwimmen berechtigt. Zu Kursbeginn treffen wir uns im überdachten Beckenbereich (Bänke vor der Damendusche). Hier sollten die Kinder bereits umgezogen sein.  

Da Kinder schnell frieren, sollte auf das Baden vor dem Schwimmunterricht verzichtet werden. Gerne darf Ihr Kind auch einen Neoprenanzug tragen, aber bitte nur einen sog. "Shorty". 

Des Weiteren möchten wir Sie darum bitten, dass sich die Begleitperson während des Schwimmunterrichtes im Hintergrund aufhält und auf keinen Fall in den Schwimmunterricht eingreift. Für einen schnellen Lernerfolg ist es unerlässlich das die Kinder nur eine Bezugsperson haben und das kann nur der Schwimmlehrer sein. Zuschauen ist erlaubt, aber bitte auf Distanz. 

Konnten wir Sie von uns Überzeugen? Dann melden Sie noch heute Ihr Kind bei uns an. 

Der Schwimmunterricht für Kinder in Trittau - Schönaubad Trittau

Schwimmkurse für Kinder mit besonderen Bedürfnissen Montags von 16:00 - 17:00 Uhr. AUSGEBUCHT

Weitere Schwimmkurse finden sie unter:

https://meine-schwimmkurse.de

https://stormarn.dlrg.de/lehrgaenge-seminare/







 




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